Vier Jahre haben sich die Straßenplaner mit den Einwendungungen der Bürger und Bürgerinnen und der Verbände beschäftigt. Durchgreifende Verbesserung für die Umwelt gab es allerdings nicht. Die Dinge gerichtsfest zu gestalten stand wohl im Vordergrund.
Hier geben wir nochmals einen Überblick über die Sachlage:
1) Notizen zur Planfeststellung der TOU Kreuztal
Zeitliche Abläufe, Übersicht
Im Dezember 2010 wurden die Pläne veröffentlicht. Alle direkt Betroffenen und die „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB), zu denen auch die anerkannten Naturschutzverbände gehören, konnten ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen schriftlich einreichen. Das haben natürlich alle Naturschutzverbände getan. Wir (die Aktionsgemeinschaft Naturpark Rothaargebirge e. V., im folgenden AG NP R) haben die Hilfe der RegioConsult in Gestalt zahlreicher Fachgutachten zu allen Themen dabei in Anspruch genommen. Ebenso hat das Landesbüro der Naturschutzverbände eigene Einwendungen vorgelegt. Die hohe Zahl und die Qualität der Einwendungen haben dazu geführt, dass die Behörden, also die Bezirksregierung Arnsberg (BRA) und der Landesbetrieb Straßen NRW, 4 Jahre damit beschäftigt waren. Im Dezember 2014 erfolgte zwei Tage lang die Anhörung der Einwender durch die BRA in Kreuztal, wobei der LB Straßen NRW zu den Einwendungen Stellung nehmen musste.
Die AG NP R konnte mit umfangreichen Spenden – nicht nur aus dem Kreise ihrer Mitglieder – einen renommierten Fachanwalt und einen Gutachter finanzieren, die in guter Zusammenarbeit unsere Argumente gegen das Projekt vorgetragen haben. Nun folgten weitere drei Jahre, in denen der Landesbetrieb eine Fülle von kleineren Änderungen am Projekt vorgenommen hat. Dies geschieht im sog „Deckblattverfahren“, d. h. die Änderungen werden auf den ursprünglichen Plan übertragen.
Derzeitige Lage:
Mit dieser „Kosmetik“ am Projekt hat die BRA nun (Jan. 2018) den Plan festgestellt, d. h. konkret, es besteht sofortiges .Baurecht.
Niemand kann heute mehr mit „vernünftigen“ Argumenten kommen, die den Sinn des Projekts infrage stellen. Geklagt werden kann bis zum 5. März gegen den Beschluss und gegen die sofortige Vollziehbarkeit. Für beides braucht man nun aber sehr gewichtige Gründe, z. B. Nachweise zu Verfahrens- oder groben Abwägungsfehlern.
Problematik:
Wie konnte es trotz der qualifizierten Einwände soweit kommen? Es gibt mehrere Gründe.
Die Lobby aus Unternehmern, Politikern und IHK hat mit hohem Aufwand an Geld (Werbung!) und persönlichen Beziehungen beim Verkehrsminister (Dobrindt!) und im Bundestag erreicht, dass das Projekt mit vier Teilabschnitten (OUn Kreuztal, Ferndorf, Hilchenbach und Erndtebrück) in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen wurde.
Für die Bewertung eines Projekts wird das sog. Nutzen-/Kosten-Verhältnis (NKV) maßgeblich herangezogen. Dieses beruht u. a. auf fiktiven Zeiteinsparungen (Nutzen berechnet in Zeitersparnis = Geld) auf Grundlage der prognostizierten (u. E. viel zu hohen) Verkehrsmengen, wohingegen die Schäden an der Natur (Flora, Fauna, Flächenverbrauch, Erholungsfunktion) zwar angeblich in die Bewertung einfließen, aber nicht monetär gegen den Nutzen berechnet (abgezogen) werden.
Weiterhin wird ein Nutzen für die „Raumordnung“ bzw. „Raumwirksamkeit“ nach einem Punktesystem ermittelt, das weitgehend auf politischem Wunschdenken beruht – also auch hier von der Lobby beeinflusst werden kann. Nachzulesen unter www.bvwp-projekte.de/strasse/B62_B508-G30-NW/B62_B508-G30-NW.html#h1 Wir prüfen derzeit intensiv die Möglichkeiten, das Projekt wenigstens zu verbessern.
2) Die nächsten Bauabschnitte
Der Landesbetrieb Straßen NRW hat den politischen Auftrag, auf Basis des aktuellen Bundesverkehrswegeplans die weiteren Abschnitte zu planen. Er beteiligt dabei sehr frühzeitig die „Träger öffentlicher Belange“, zu denen auch wir als Naturschutz-verbände zählen. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass man sowohl eine neue Verkehrs-untersuchung als auch eine Umweltverträglichkeitsstudie für die OU Ferndorf in Auftrag gegeben hat, weil die alten Daten überholt sind. Das gilt später auch für die anschließende OU Hilchenbach. Auf Basis dieser Untersuchungen wird angestrebt, Vorschläge für die Linienbestimmung zu machen. Wir können also im Zuge dieser Arbeiten auf Probleme aus unserer Sicht hinweisen.
In diesem Zusammenhang stellen wir klar, dass die IHK Siegen die Falschmeldung verbreitet, die Naturschutzverbände würden bei dem sog. „Projektbeirat Route 57“ mitarbeiten. Das ist unwahr, und wir sehen keinen Anlass, dieses absolut überflüssige und umweltschädliche Projekt auch nur dem Anscheine nach zu unterstützen.